Teure Produkte wie Kameras gebraucht verkaufen? Das finanziert neues Equipment und sorgt für Ordnung. Aber Vorsicht: Eine dreiste Masche auf Kleinanzeigen-Portalen lässt Verkäuferinnen und Verkäufer anschließend ohne Kamera und ohne Geld dastehen.
Kleinanzeigen-Betrug: vor dreister Kamera-Abzocke schützen
Kleinanzeigen-Portale im Netz sind so eine Sache: Einerseits erlauben sie den schnellen und entspannten Verkauf von nicht mehr benötigten Kameras oder Foto-Equipment. Andererseits weiß jede und jeder, der die Portale schon einmal genutzt hat, dass sich hier allerlei seltsame Gestalten herumtreiben.
Unseriöse Anfragen, dreiste Tausch- Angebote, Nachverhandlung bei Abholung oder überhaupt nicht zur Abholung auftauchende Käufer – das sind die lästigen, aber eher harmlosen Begleiterscheinungen von Kleinanzeigen im Netz. Allerdings tummeln sich hier auch Betrüger – und versuchen, hochpreisige Ware dreist abzuzocken.
Betrug mit geklauten Konten
Die wohl einfachste Methode, Waren abzuzocken, ist, sie mit einem gestohlenen Kleinanzeigen- und PayPal-Konto zu kaufen. Solche Accounts können im Darknet erworben werden.
Der Käufer oder die Käuferin gibt vor, die angebotene Kamera zum gewünschten Preis erwerben zu wollen, und schickt recht schnell das Geld beispielsweise via PayPal. So weit, so gut. Jemand kommt und holt die Kamera ab.
Wenig später bucht PayPal das Geld plötzlich zurück: Der eigentliche Eigentümer des Accounts hat die Abbuchung bei PayPal gemeldet, es greift der Käuferschutz.
Sie müssten nun Nachweise über den Versand oder die Quittung der Übergabe zur Hand haben – die Sie wegen der Abholung natürlich nicht haben. Möglicherweise stürzen Sie sich dann mit dem unschuldigen Besitzer der geklauten Accounts in einen unfruchtbaren Rechtsstreit. Der Betrüger ist derweil über alle Berge.
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Vorsicht vor Dreiecksbetrug
Noch frecher ist der Dreiecksbetrug auf Kleinanzeigen-Portalen: Auch hier kommen PayPal-Konten zum Einsatz. Fotograf und YouTuber Michael Leidl (www.amazingnature-alpha.com) berichtet in einem YouTube-Video (s. unten) detailliert über die Masche, vor der auch die Polizei auf ihrer Internetseite schon länger warnt:
Der Dreiecksbetrug ist ein doppelter Betrug, bei dem jemand vorgibt, etwas kaufen zu wollen, und zeitgleich dasselbe Produkt jemand anderem anbietet. Dazu versucht der Betrüger, vom Verkäufer möglichst viele Informationen zu ergattern – etwa ein Foto der Rechnung, das er dann dem betrogenen Käufer präsentiert, um Vertrauen zu schaffen.
Denn Vertrauen ist eine wichtige Währung auf diesen Plattformen. Kommt es zur PayPal-Zahlung, überweist der betrogene Käufer an den betrogenen Verkäufer – während der eigentliche Betrüger als inoffizieller „Zwischenhändler“ die Kamera abholen kommt.
Die Kamera ist weg, der betrogene Käufer setzt natürlich den Käuferschutz ein – und Sie haben weder das Geld noch Ihre Kamera. Die Chancen, den eigentlichen Betrüger zu schnappen und Geld oder Kamera zurückzubekommen, sind in diesem dreisten Fall nahezu aussichtslos.
Problematik nicht unbekannt
Ganz leicht haben die Betrüger es aber zum Glück nicht: Inzwischen dürfte es sich herumgesprochen haben, dass Kleinanzeigen- Portale Tummelplatz für dubiose Gestalten sind. Dementsprechend vorsichtig sind viele Nutzerinnen und Nutzer dieser Plattformen – Käufer wie Verkäufer – inzwischen.
Die Betrüger rüsten daher auf, um Vertrauen zu schaffen: Sie eignen sich ältere, gebrauchte und gut gepflegte Accounts an oder „verkaufen“ eine Weile billigen Kleinkram, um ein seriös wirkendes Bewertungsprofil zu erhalten. Dazu muss systembedingt nicht einmal ein echter Verkauf stattgefunden haben:
Es reicht, dass mehrere untereinander bekannte Personen – also eine Betrügerbande – sich gegenseitig nach einem Schwätzchen über die Chat-Funktion des Portals gute Bewertungen über den Ablauf schreiben.
Entspannt auf Anfragen reagieren, keine zusätzlichen Informationen herausgeben, Profile prüfen, nicht gierig werden, auf PayPal verzichten und aufs Bauchgefühl hören – dann haben Betrüger keine Chance.
Christian Rentrop, Test & Technik
Auch Käufer betroffen
Auch andersherum kann es zu Problemen kommen: Etwa, wenn der Verkäufer oder die Verkäuferin lieber die PayPal-Funktion „Freunde und Familie“ benutzen will, um Gebühren zu sparen.
Der Käufer hat dann keinen Käuferschutz. Schickt der Verkäufer nur ein Paket mit einem Backstein oder übergibt die Ware nicht, haben Käuferin und Käufer im Grunde keine Möglichkeit, ihr Geld zurückzuerhalten – selbst, wenn sie Anzeige erstatten.
Gleiches gilt übrigens auch für Verkäufe von kleineren, wertvollen Gegenständen – etwa einem Blitzgerät oder einer Speicherkarte: Potenzielle Betrüger wünschen sich hier dann eine billige Versandmethode ohne Nachverfolgung.
Nur Bares ist Wahres!
Was also tun, um sich vor dem Betrug zu schützen? Zum einen muss niemand auf Kleinanzeigen das sonst so praktische PayPal benutzen. Die Website hat eine eigene Bezahlfunktion, die aber eine Identitätsprüfung beinhaltet und sowohl Käufer als auch Verkäufer schützt.
Wichtig dabei: Die gesamte Transaktion muss in der Kleinanzeigen-Chatfunktion stattfinden, die jedem Nutzer zur Verfügung steht. Will jemand auf andere Kanäle – etwa SMS oder WhatsApp – umschwenken, aber auch eine Paypal-Zahlung vornehmen, steckt höchstwahrscheinlich Betrug dahinter.
Sicheres Bezahlen ist übrigens nicht immer Garant für eine reibungslose Abwicklung: Kommt Ware nicht oder geht verloren, kann es sehr aufwendig sein, das Geld zurückzuerhalten. Nachweise müssen in dem Fall natürlich vorhanden sein. Daher gilt bei Kleinanzeigen am besten: Nur Bares ist Wahres!
Die direkte Übergabe eines Produkts gegen Bargeld sichert gegen unschöne Überraschungen ab. Wichtig dabei: Übergeben Sie die Ware nie allein, sondern haben Sie einen Zeugen dabei. Der schützt dann im Zweifel auch gleich vor anderen kriminellen Machenschaften, für die die persönliche Übergabe prädestiniert ist: etwa Diebstahl, Raubüberfälle oder das Auskundschaften für einen Einbruch.
Ernsthafter Interessent oder potenzieller Betrüger? Hier sind einige Hinweise darauf, dass jemand bei Kleinanzeigen-Portalen möglicherweise nichts Gutes im Schilde führt.
1. Potenzieller Käufer ist sehr schnell: Der Artikel ist gerade erst eingestellt, schon kommen Anfragen, die nicht nachfragen und jeden Preis zahlen wollen, nicht verhandeln und auf alle Angebote eingehen – das sollten alle Alarmglocken läuten.
2. Will überweisen – und selbst abholen: Wenn der potenzielle Käufer vor Abholung mit PayPal überweisen will, sollte Sie das sehr skeptisch machen. Warum nicht einfach das Geld abheben und bei Übergabe bar bezahlen?
3. Andere als vorgegebene Zahlmethode: Wenn ein Käufer oder eine Käuferin eine eigene Zahlmethode als die von Ihnen angebotene vorschlägt, ist das nicht zwingend Betrug – Sie sollten aber gut auf Ihr Bauchgefühl hören.
4. Verkäufer wechselt Kommunikationskanal: Die Kleinanzeigen-Chatfunktion reicht für alles aus und ist für alle verfügbar – niemand muss auf SMS, WhatsApp oder andere Kanäle ausweichen. Falls doch, droht Abzocke.
5. (Ver-)Käuferprofil ist dubios: Hinter einem nagelneuen Profil steckt nicht zwingend ein Betrüger; es sollte aber mit Vorsicht genossen werden. Gleiches gilt, wenn im älteren Profil nur billiger Tand angeboten wird, der Verkäufer aber plötzlich viele oder haufenweise teure Produkte anbietet – oder kaufen will.
6. Auslandsversand und PayPal-Zahlung: Versand ins Ausland nach PayPal- Zahlung? Das klingt verdächtig. Schicken Sie das Geld über die entsprechende PayPal-Funktion zurück – und suchen Sie einen neuen Käufer.
DigitalPHOTO-Fazit
Vermeintliche Schnäppchen, Käufer, die jeden Preis zahlen, Geld sparen beim Versand: Das Prinzip „Gier frisst Hirn“ greift leider oft bei Kleinanzeigen- Portalen.
Schützen kann man sich nur, indem man die Maschen der Betrüger kennt – und auf sein Bauchgefühl hört. Bei hochpreisigen Artikeln ist eine persönliche Übergabe der Ware gegen Bargeld in einer sicheren Umgebung und mit einem Zeugen aber fast immer die gefahrloseste Methode.