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Vorsicht bei gebrauchten iPhones

Das iPhone zählt nicht nur bei Fotografen inzwischen häufig zu einem der wichtigsten Teile der Ausrüstung. Bei Erwerb eines gebrauchten Gerätes kann es allerdings schnell Ärger geben - im schlimmsten Fall kann das Smartphone nach Kauf nicht mit der eigenen Apple-ID verwendet werden. Um dies zu vermeiden, gibt die KUERT Datenrettung Deutschland GmbH Tipps für potentielle Käufer von gebrauchten iPhones.

Nach dem Launch eines neuen Modells, wie jetzt dem iPhone 7, werden vielerorts gebrauchte iPhones günstig zum Verkauf angeboten. Bevor Sie jedoch ein solches Gerät erwerben sollten sie auf Rat der Datensicherheits-Experten KUERT GmbH überprüfen, ob ein sogenannter “Activation-Lock gesetzt” ist. Ist eine solche Sperre noch aktiv, kann das gekaufte Gerät nicht mit einer neuen Apple-ID-registriert werden.

Dass viele gebrauchte Geräte weiterhin gesperrt sind, liegt, laut KUERTE Datenrettung, an der mangelnden Sorgfalt vor dem Weiterverkauf -  auch wenn das Gerät nicht privat, sondern von einem Großhändler angeboten wird: "Wenn ein Kontingent an Smartphones in Großunternehmen abgelöst wird, ist zumeist ein IT-Remarketinganbieter im Spiel, der die Geräte abkauft und zertifiziert löscht, um diese im Anschluss an Händler oder direkt zu vermarkten", erklärt KUERT. "Die verwendete Löschsoftware kann aber oft nicht abfragen, ob eine Aktivierungssperre für ein iPhone existiert oder nicht."

Gebrauchte iPhones: Das müssen Sie wissen

Die Sperre muss allerdings aufgehoben werden, bevor der nächste Besitzer das iPhone benutzen kann. Der Datensicherheits-Experte rät dazu, folgende Punkte vor dem Kauf gebrauchter Geräte zu beachten. Laut Apple Care Deutschland und der Apple Europazentrale in Irland kann eine Gerätebindung zum Account-ID nur unter diesen Bedingungen gelöst werden. 

  • Ursprünglicher Original-Kaufbeleg kann vorgelegt werden

  • Apple-ID und Passwort des Vorbesitzers sind bekannt

"In allen anderen Fällen muss sich der Käufer eines gebrauchten iPhones mit Aktivierungssperre an den Vorbesitzer wenden und diesen bitten die Gerätebindung über sein Apple Nutzerkonto zu lösen", so KUERTE. Potentielle Kunden, die sich für den Kauf eines gebrauchten iPhones interessieren, sollten vor dem Kauf oder dem Gebot auf einer Versteigerungsplattform daher grundsätzlich

  •  nach der IMEI-Nr. des Geräts fragen

  • die IMEI-NR. unter https://www.icloud.com/activationlock/ prüfen

  • darauf bestehen, dass der ursprüngliche Original-Kaufbeleg dem Gerät beiliegt - eine Quittung über den Gebrauchtkauf wird von Apple nicht akzeptiert

Auch wenn der niedrige Preis verlockend ist - KUERT Datenrettung empfiehlt, von einem Kauf Abstand zu nehmen, wenn die vorangegangenen Kriterien nicht erfüllt werden können. Weitere Informationen zur zertifizierten Datenlöschung durch die KUERT Datenrettung Deutschland GmbH finden sich hier.

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