Im Zuge der Aktfotografie wird immer wieder von Akten beziehungsweise Teilakten gesprochen. Doch was unterscheidet eigentlich einen Teilakt von einem Akt? Wir helfen weiter und helfen Ihnen, Ihr Fotovokabular zu erweitern.
Häufig wird mit den Begriffen Teilakt und Akt wild um sich geworfen. Doch es gibt einen entscheidenden Unterschied zwischen den beiden Aufnahmearten. Als Aktfotografie bezeichnet man zuerst einmal ein Genre der künstlerischen Fotografie, das sich der Darstellung des nackten beziehungsweise halbnackten menschlichen Körpers widmet. Ein Aktfoto zeigt immer einen unbekleideten Menschen. Bei einem Aktfoto kann der Schambereich zu sehen sein, jedoch spielt dies in der ästhetischen Aktfotografie eine untergeordnete Rolle. Die Körperpartie kann ebenso von Händen oder Haaren verdeckt sein. Dem gegenüber steht der Teilakt. Dabei ist die Brust (sekundäres Geschlechtsmerkmal) unbekleidet, während das Geschlecht (primäres Geschlechtsmerkmal) durch Kleidung oder andere externe Hilfsmittel bedeckt ist. Bei der Unterscheidung zum Teilakt spielt also Kleidung eine zentrale Rolle. Da das Model am Oberkörper unbekleidet ist, spricht man auch häufig von Topless-Aufnahmen.
Akt ist nicht gleich Sichtbarkeit
Wichtig ist jedoch, dass man in beiden Aufnahmebereichen durchaus Fotos machen kann, die weder das primäre noch das sekundäre Geschlechtsmerkmal sichtbar machen. Hier kann die Pose des Models entscheidend sein: Eine seitliche Perspektive auf die oder den Porträtierte/n schafft im Gegensatz zu einer Draufsicht eine etwas subtilere Nacktheit.