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Affen-Selfie: Prozess wird wieder aufgenommen

Der Prozess um das Selfie eines Schopfaffens ging im letzten Jahr um die Welt und stellte die Frage auf: Kann ein Tier das Recht am eigenen Bild besitzen? Eigentlich war aus Sicht der streitenden Parteien die Sache geklärt - doch jetzt stellt sich das Berufungsgericht quer. Das Signal ist klar: Die Justiz soll nicht als Spielball für mediale Aufmerksamkeit benutzt werden. 

Im letzten Herbst sollte es eigentlich endlich ein Ende haben. Nach zwei Jahren entschied das amerikanische Bundesgericht: Nein, Affen können kein Urheberrecht haben. Der langwierige Prozess kam ins Rollen, als Wildlifefotograf David Slater bei Wikipedia beantragt hatte, ein Foto aus der freien Online-Enzyklopädie zu löschen. Auf diesem war ein Schopfaffe zu sehen, der im Jahr 2008 eine von Slater aufgebaute Kamera ausgelöst und eine Reihe von Selfies von sich gemacht hatte. Slater berief sich auf sein fotografisches Urheberrecht - das Netz diskutierte heftig, denn er selbst hatte die Bild er rein technisch ja gar nicht aufgenommen.

Tierschutzorganisation PETA, bekannt für ihre medienwirksame Auftritte, ging noch einen Schritt weiter und reichte Klage im Namen von Affenmännchen "Naruto" ein (der laut Slater übrigens gar nicht auf dem Bild zu sehen ist). Ein jahrelanger Rechtsstreit folgte, der zuletzt unentscheiden ausging: Kein Urheberrecht für den Affen, aber auch keins für den Fotografen. Dies ließ einerseits die Karriere von Slater in Scherben zurück, führte aber andererseits zu positiver Aufmerksamkeit für die bedrohte Tierart. Danach wurde es ruhig um die Affenselfies, die seitdem der Gemeinfreiheit ("Public Domain") unterliegen und frei verfügbar auf Wikipedia heruntergeladen werden können   - was es übrigens auch uns ermöglicht, eines der Bilder hier auf unserer Seite zu zeigen.

Rechtliche Konsequenzen nach Affenselfie

Der Trubel um den Affen führte sogar zu einer Änderung des amerikanischen Urheberrechts, wo jetzt vermerkt wird, dass ein Affe keine geistige Arbeit verrichtet und somit kein geistiges Eigentum haben kann. PETA und der Fotograf einigten sich auf eine Teilspende seiner Einnahmen, es wurde beantragt, die Klage abzuweisen - hier könnte die Geschichte nun zu den Akten gelegt werden.

Doch nun lehnte das Neunte Berufungsgericht diesen Antrag ab. Begründung: Auch eine freiwillig beantragte Abweisung müsste nicht zwangsläufig gewährt werden und es sei "manchmal auch nicht ratsam", so vorzugehen. Denn das Gericht möchte hier ein deutliches Signal setzen: Dadurch, dass die Klage nicht einfach aus dem Gerichtsprozess zurückgezogen werden kann, sollen die Parteien daran gehindert werden, "den Präzedenzfall in einer Weise zu manipulieren, die ihren institutionellen Präferenzen entspricht." Sprich: Sollte PETA tatsächlich nur für die mediale Aufmerksamkeit geklagt haben, müssen sie jetzt einsehen, dass sie die so in Gang gekommenen Mühlen der amerikanischen Justiz nicht so einfach wieder anhalten können. 

(via digitaltrends.com)

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